Kita-Ausschuss
Die Grundlage des Handelns ergibt sich aus § 7 Kita-Gesetz.
Der Kindertagesstätten-Ausschuss berät über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Einrichtung und den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.
Er beschließt die Konzeption sowie die Schließzeiten.
Das Treffen des Kita-Ausschusses ist einmal im Quartal vorgesehen. Bei Bedarf kann dieser auch kurzfristig einberufen werden.
Eltern können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Elternvertreter des Kita-Ausschusses wenden.
Vorsitzender ist Frau Burg.
Kontakt ist über die Kita möglich.