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Kita-Ausschuss

Die Grundlage des Handelns ergibt sich aus § 7 Kita-Gesetz.
Der Kindertagesstätten-Ausschuss berät über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Einrichtung und den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.

Er beschließt die Konzeption sowie die Schließzeiten.


Das Treffen des Kita-Ausschusses ist einmal im Quartal vorgesehen. Bei Bedarf kann dieser auch kurzfristig einberufen werden.

 

Eltern können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Elternvertreter des Kita-Ausschusses wenden.

 

Vorsitzender ist Frau Burg.

Kontakt ist über die Kita möglich.

 

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